( § 23 BSVG, § 238, § 354, § 355 ASVG ) Maßgebende Beitragsgrundlage für die Höhe einer Versicherungsleistung ist nicht die allfällig fehlerhaft herangezogene Beitragsgrundlage, auf deren Basis Beiträge geleistet wurden, sondern die dem Gesetz entsprechende Beitragsgrundlage.
VwGH 31.05.2000, 94/08/0059