§ 36 Abs 2 Z 3 ArbVG
Wesentlich für den Begriff des leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsrecht ist die Kompetenz zur Ausübung von Arbeitgeberfunktionen. Dabei steht der Einfluss auf die Eingehung und Auflösung von Arbeitsverhältnissen im Vordergrund.
OGH, 28.06.2018, 9 ObA 66/18y