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Zur Beschränkung des Änderungsrechts in der Stiftungsurkunde oder in der Stiftungszusatzurkunde und zur Errichtung von Substiftungen in Ausübung des Änderungsrechts

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2018/202wbl 2018, 644 Heft 11 v. 1.11.2018

§ 1 Abs 1 PSG, § 9 Abs 2 PSG, § 10 Abs 2 PSG

Inhaltliche Beschränkungen des Änderungsrechts des Stifters dürfen ungeachtet ob sie bereits in der Stiftungserklärung enthalten waren oder durch Änderung der Stiftungserklärung vorgenommen wurden, nachträglich nicht wieder aufgehoben werden.

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