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Kündigung wegen Minderleistung

ArbeitsrechtARD 4721/28/96 Heft 4721 v. 16.2.1996

(ArbVG § 105 Abs. 3 Z. 2 lit. a) Minderleistungen eines erst sieben Monate beschäftigten Arbeitnehmers überwiegen dessen wesentliche Interessen an der Aufrechterhaltung seines Dienstverhältnisses.

OGH 9 Ob A 125/95 v. 11.10.1995

Ob nach Beendigung des Dienstverhältnisses eines Staplerfahrers ein neuer Staplerfahrer eingestellt wurde, ist ohne Belang, wenn die Kündigung nicht aus betrieblichen (wirtschaftlichen) Gründen (§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. b ArbVG) erfolgt ist.

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