Durch ein bedauerliches Versehen wurde in Heft 9/98, S. 727, das Erkenntnis des VwGH vom 25. 6. 97, 96/15/0267, 0268 mit der fortlaufenden Nummer 56 bezeichnet. Korrekt ist die fortlaufende Nummer 59. Wir bitten Sie, diesen Irrtum richtigzustellen und danken für Ihr Verständnis.
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