( § 20 Abs 1 Z 3 EStG ) Ohne entsprechende Leistungsinformation erfüllt die bloße Kontaktpflege eines Rechtsanwaltes mit Klienten anlässlich von Geschäftsessen nicht die Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsspesen.
VwGH 26.09.2000, 94/13/0260