( § 20 Abs 1 Z 3 EStG ) Während Bewirtungen eines Rechtsanwaltes zur Leistungsinformation von zukünftigen Klienten nicht dem Abzugsverbot unterliegen, ist dies bei bloßer Kontaktpflege (Betreuung von Mandanten) nicht der Fall.
VwGH 26.09.2000, 98/13/0092
Abzugsfähigkeit von Bewirtungsspesen