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Kein Befreiungsschein nach erlaubter selbständiger Tätigkeit

ARD 5228/6/2001 Heft 5228 v. 10.7.2001

( § 15 Abs 1 Z 1, § 2 Abs 2 AuslBG ) Hat ein selbständig aufgrund von Werkverträgen beschäftigter Ausländer anrechenbare Beschäftigungszeiten iSd § 2 Abs 2 AuslBG überhaupt nicht erworben, weil die Zeiten selbständiger Erwerbstätigkeit nicht unter den Beschäftigungsbegriff des AuslBG fallen, kann ihm auch dann kein Befreiungsschein ausgestellt werden, wenn er während der letzten 8 Jahre 5 Jahre erlaubt im Bundesgebiet selbständig beschäftigt gewesen ist.

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