vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unfallversicherungsschutz im Homeoffice

EntscheidungsbesprechungAufsatzSusanne Auer-MayerJAS 2022, 179 - 196 Heft 2 v. 13.6.2022

Das Abstellen auf ein Überwiegen der betrieblichen Nutzung des konkreten Unfallorts, wie sie in der bisherigen Rsp des OGH zu Unfällen im Homeoffice überwiegend vertreten wurde, ist nicht aufrecht zu erhalten.Die von der objektivierten Handlungstendenz in Richtung einer dienstlichen Tätigkeit getragene Fortbewegung über eine Innentreppe des Wohngebäudes begründet Unfallversicherungsschutz nach § 175 Abs 1 ASVG bzw § 90 Abs 1 B-KUVG.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!