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Nur nicht nichtig

Unternehmens- und GesellschaftsrechtJudikaturJudikaturRoman Alexander RauterJAP 2015/16JAP 2015, 159 - 160 Heft 3 v. 24.2.2016

Der OGH hat seine bisherige Rechtsprechung - nicht überraschend - einbetoniert, wonach Beschlüsse einer fehlerhaft einberufenen Generalversammlung mit Anfechtungsklage zu bekämpfen seien. Eine Nichtigkeit analog zum AktG sei zu verneinen. Aber auch eine Anfechtung komme nicht in jedem Fall in Betracht.

6 Ob 65/15z

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