Die OGH-Entscheidung zur Mängelrüge beleuchtet neben Gewährleistung, Irrtum und Arglist auch das genehmigungsunfähige Aliud und die Ausnahmebestimmung des § 377 Abs 5 UGB.
2 Ob 78/15g
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Die OGH-Entscheidung zur Mängelrüge beleuchtet neben Gewährleistung, Irrtum und Arglist auch das genehmigungsunfähige Aliud und die Ausnahmebestimmung des § 377 Abs 5 UGB.
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