Bedingt durch die unzureichende Finanzierung der Pensionssysteme und durch die anhaltend angespannte Situation im Bundeshaushalt kam es in den letzten beiden Jahrzehnten zu einigen Reformen bei den gesetzlichen Pensionssystemen. Nach stRsp des VfGH hat der Gesetzgeber hierbei die Grenzen zu beachten, die sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz ergeben. Ob der Gesetzgeber diese Grenzen auch bei den Eingriffen in das ÖBB-Pensionssystem ausreichend beachtete, damit hatte sich der VfGH in einer jüngeren Entscheidung eingehender befasst.

