Die GesbR-Reform ist mit 1. 1. 2015 in Kraft getreten. Sie gestaltet die GesbR in teilweiser Anlehnung an das OG-Recht. Das ABGB enthält erstmals umfangreiche Bestimmungen zu Änderungen des Gesellschafterkreises, zur Umwandlung, Auflösung und Liquidation der GesbR.
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