Ebenso wie das vor zwei Jahren verabschiedete BBG 2009 (FN ) brachte auch das BBG 2011 wieder wesentliche Änderungen auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts. Zu nennen sind ua der Entfall der Möglichkeit, Rekurse protokollarisch anzubringen, das neue Zwischenurteil zur Verjährung sowie Regelungen, die den Umgang mit querulatorischen Eingaben erleichtern sollen.
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