Primärer Sinn und Zweck der Grundrechtecharta der Europäischen Union ist ein effektiver Grundrechtsschutz der europäischen Bürger gegen Rechtsakte der Union. Dieser Beitrag soll klären, in welchen Fällen die Charta auch die Mitgliedstaaten bindet und wie sich dieser neue Grundrechte-Katalog auf das bisher vom EuGH stiefmütterlich behandelte Prinzip der Verhältnismäßigkeit auswirkt.

