§ 871 ABGB, § 901 ABGB, § 1487 ABGB
Fehlen die von einem Unternehmenskauf umfassten Lizenzen und Alleinvertriebsrechte schon bei Vertragsabschluss, ist der Irrtum, unabhängig davon, ob Irrtumsanfechtung bzw Vertragskorrektur wegen Irrtums oder Fehlen der Geschäftsgrundlage geltend gemacht wird, binnen drei Jahren geltend zu machen.