Die Empfehlung des Fachausschusses Recht (FAR) vom 22. 1. 1999 enthält Ausführungen zur Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nach deutschem Insolvenzrecht anhand eines Finanzstatus und eines darauf aufbauenden Finanzplans, dies insb auch im Hinblick auf die drohende Zahlungsunfähigkeit, die seit In-Kraft-Treten der InsO einen Insolvenzeröffnungsgrund darstellt.