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Sonderfälle im Zusammenhang mit der Immobilienmaklerprovision "Bruttomietzins" als Basis der Provisionsberechnung im Anwendungsbereich der IMV

Schwerpunkt Der Immobilienmakler: Aufgaben und AnsprücheBeitragAufsatzMarlene Springer, Henriette Boscheinen-Duursmaimmolex 2026/80immolex 2026, 173 - 175 Heft 5 v. 7.5.2026

Der Beitrag behandelt Sonderfälle bei der Berechnung von Immobilienmaklerprovisionen, insb wenn sich die Bemessungsgrundlage des Bruttomietzinses nachträglich ändert. Bei Vertragsverlängerungen und Staffelmieten ist grundsätzlich die ursprüngliche Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Nur rechtlich bedingte nachträgliche Mietzinsreduktionen beeinflussen die Provision. Der Beitrag zeigt damit bestehende Lücken der Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler auf und plädiert für klarere Regelungen.

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