In den Jahren 2023 und 2024 wurden die "Einlage" von Wirtschaftsgütern in Personengesellschaften (FN ) und die "Entnahme" von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften in Anlehnung an die bisherige Verwaltungspraxis gesetzlich ausdrücklich geregelt. Die aktuellen Regelungen wurden insb mit dem Wartungserlass 2025 auch in die Einkommensteuerrichtlinien 2000 des BMF übernommen.Im Folgenden soll auf Einlagen von Immobilien in betriebliche Personengesellschaften ("Mitunternehmerschaften") und Entnahmen von Immobilien aus Mitunternehmerschaften aus ertragsteuerlicher Sicht eingegangen werden; Verkehrssteuern wie USt, GrESt etc werden hier nicht behandelt.

