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Verzicht der Miteigentümer auf den Teilungsanspruch

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/68immolex 2026, 140 - 141 Heft 4 v. 17.4.2026

Grundsätzlich hat jeder Miteigentümer einen Anspruch auf jederzeitige Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft. Allerdings können die Miteigentümer auch auf die Geltendmachung dieses Teilungsanspruchs verzichten.

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