Die Realteilung von Liegenschaften gerade auch anlässlich von vorweggenommenen Erbfolgen oder aber im Nachgang von Verlassenschaften ist aus steuerlicher Sicht sehr vielseitig. Nachfolgend soll die Realteilung daher sowohl aus ertragsteuerlicher Sicht als auch aus grunderwerbsteuerlicher Sicht beleuchtet und dargestellt werden.
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