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Zur Frage der Sicherungspflicht

BauträgerrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2026/52immolex 2026, 110 - 111 Heft 3 v. 9.3.2026

Schließt der Erwerber mit einem Bauunternehmen einen Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes ab, erwirbt aber das Recht an der Liegenschaft durch gesonderten Vertrag von einem Dritten, ist - auch bei Annahme einer wirtschaftlichen Einheit des Errichtungs- und des Liegenschaftskaufvertrags - der Liegenschaftsveräußerer selbst nicht als (weiterer) Bauträger anzusehen und trifft ihn daher weder die Sicherungspflicht des § 7 Abs 1 BTVG noch die Rückzahlungspflicht des § 15 BTVG.

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