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Zur Haftung des Liegenschaftserwerbers nach § 1409 ABGB Die Einwände gegen die übergegangene Schuld

Schwerpunkt ImmobilientransaktionBeitragAufsatzMirjam Sorgo, Stefan Nosalimmolex 2026/3immolex 2026, 10 - 14 Heft 1 v. 26.1.2026

Im folgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, wann der Erwerber einer Liegenschaft einer Inanspruchnahme von Gläubigern nach § 1409 ABGB ausgesetzt sein kann und ob dem Liegenschaftserwerber und Neuschuldner allfällige Einwendungen gegen die übergegangene Schuld zustehen.

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