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Das LBG - ein zu wenig beachtetes Gesetz und "Hilfsmittel" gegen fehlerhafte Gutachten?

Schwerpunkt ImmobilientransaktionBeitragAufsatzStefan C. Bart, Manuel C. Traxlerimmolex 2026/2immolex 2026, 6 - 10 Heft 1 v. 26.1.2026

Das LBG gilt für die Ermittlung des Wertes von Liegenschaften, Liegenschaftsteilen und Superädifikaten sowie von damit verbundenen Rechten und darauf ruhenden Lasten in allen gerichtlichen Verfahren (§ 1 Abs 1 LBG). Es ist daher vom SV zwingend bei seiner Gutachtenserstellung anzuwenden. Der Beitrag prüft, ob die Einhaltung der Bestimmungen des LBG vom Gericht geprüft werden muss und ob sie für Prozessparteien einen Rechtsschutz gegen Gutachten darstellen.

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