Anlässlich der für Vertragserrichter interessanten Entscheidung OGH 16. 12. 2025, 4 Ob 111/25i, hier eine kurze Zusammenfassung dazu.
Im konkreten Fall erwarben die vier Kläger mit dem vom bekl Rechtsanwalt erstellten "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" jeweils Anteile an einer Liegenschaft von der vormaligen Liegenschaftseigentümerin.

