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Umgehungsgeschäft - nichtig oder sanierbar?

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/10immolex 2026, 26 Heft 1 v. 26.1.2026

Nicht jedes Umgehungsgeschäft ist nichtig. Ist der Vertrag bloß genehmigungsbedürftig - hier wurde keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung eingeholt -, dann ist er so lange schwebend unwirksam, bis die Genehmigung fehlt oder versagt oder festgestellt wird, dass der Vertrag keiner Genehmigung bedarf.

10 Ob 43/25h

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