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Rechtsgrund für die Einverleibung

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2024/29immolex 2024, 71 - 72 Heft 2 v. 8.2.2024

Rechtsgrund ist jedes den Rechtserwerb rechtfertigende Rechtsverhältnis. Die für das Grundbuchsverfahren maßgebliche materiell-rechtliche Einigung der Ehegatten über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens iSd §§ 81 ff EheG ist ein den Eigentumserwerb rechtfertigender Rechtsgrund iSd § 26 Abs 2 GBG.

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