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Schäden durch von einer Straße abfließendes Regenwasser

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/175immolex 2023, 375 - 376 Heft 11 v. 10.11.2023

Eine öffentliche Straße ist eine behördlich genehmigte Anlage iSd § 364a ABGB.

Besteht eine Legalservitut, wonach Nachbarn den freien Abfluss von Wasser von der Straße auf ihr Grundstück dulden müssen, dann schließt dies einen auf das Nachbarrecht gestützten Unterlassungsanspruch der Nachbarn aus.

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