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Zur Rückstellung des Bestandobjekts

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2023/153immolex 2023, 331 Heft 10 v. 12.10.2023

Verzögert der Bestandnehmer die Rückstellung des Objekts, hat er für die vertragswidrig und daher rechtswidrig in Anspruch genommene Objektbenützung aus dem Rechtsgrund des § 1041 ABGB ohne Rücksicht auf Verschulden einen angemessenen Geldausgleich in der Höhe des bisherigen oder eines sonst angemessenen Bestandzinses zu leisten.

3 Ob 51/23f

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