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Auch die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten kann das 4. Tatbild des § 52 Abs 1 Z 1 GSpG erfüllen

MietrechtRechtsprechungJudikaturHelmut Hegenimmolex 2023/117immolex 2023, 255 - 256 Heft 7 und 8 v. 20.7.2023

Eine unternehmerische Beteiligung iS dieser Bestimmung setzt Kenntnis des Vermieters von der Veranstaltung von Glücksspielen voraus. Allein der Umstand, dass der Vermieter keine Kenntnis von der Nutzung des Mietobjekts zur Veranstaltung von Glücksspielen hat, ist nicht als Sorgfaltsverstoß zu werten, der den Tatbestand der unternehmerischen Beteiligung erfüllt.

Ra 2022/12/0106

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