Die sofortige Abberufung des Verwalters auf Antrag nur eines einzigen WEers setzt gravierende, die Vertrauensbasis zerstörende Pflichtverletzungen voraus, weil dadurch den anderen WEern ein Wechsel des Verwalters aufgezwungen wird.
5 Ob 106/22g
Die sofortige Abberufung des Verwalters auf Antrag nur eines einzigen WEers setzt gravierende, die Vertrauensbasis zerstörende Pflichtverletzungen voraus, weil dadurch den anderen WEern ein Wechsel des Verwalters aufgezwungen wird.
5 Ob 106/22g