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Keine Bestandzinsminderung bei gescheitertem Take-Away-Service; Umsatzersatz verschafft Gebrauchsnutzen

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2023/116immolex 2023, 251 - 255 Heft 7 und 8 v. 20.7.2023

Wurde ein Bestandgegenstand während eines pandemiebedingten Betretungsverbots für andere vom Bestandvertrag gedeckte Zwecke genutzt, so kann unabhängig von der Wirtschaftlichkeit dieser Nutzung nicht vollständige Unbrauchbarkeit iSv § 1104 ABGB angenommen werden.

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