Umsatzrückgänge können dann zu einer Mietzinsminderung führen, wenn sie Ausdruck, dh: unmittelbare Folge der - etwa wegen behördlicher Maßnahmen - eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des konkreten Geschäftslokals sind.
Umsatzrückgänge können dann zu einer Mietzinsminderung führen, wenn sie Ausdruck, dh: unmittelbare Folge der - etwa wegen behördlicher Maßnahmen - eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des konkreten Geschäftslokals sind.