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Planungskosten sind als Teil der Herstellungskosten des fertiggestellten Wirtschaftsguts zu aktivieren

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2022/85immolex 2022, 198 - 199 Heft 5 v. 4.5.2022

Herstellungskosten sind Aufwendungen, die getätigt werden, um ein Wirtschaftsgut neuer Art hervorzubringen; die Aktivierung der Herstellungskosten hält den Herstellungsvorgang gewinnneutral. Planungskosten sind ein Teil der Herstellungskosten des fertiggestellten Wirtschaftsguts und dementsprechend zu aktivieren. Selbst vergebliche Planungskosten zählen zu den Herstellungskosten, wenn davon auszugehen ist, dass die ursprüngliche Planung der Bauausführung gedient hat. Unterbleibt hingegen die Errichtung des zunächst geplanten Gebäudes gänzlich, sind die Planungskosten mangels Vorliegens eines Herstellungsvorgangs keine Herstellungskosten.

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