Mit der gegenständlichen Klauselentscheidung wurden auch die Verpflichtung zum Abschluss einer Haushaltsversicherung und das Einstehen-Müssen für die Hausordnung in einem Mietvertragsformularformblatt - in casu im B2C-Bereich - als gröblich benachteiligend beurteilt. Im folgenden Beitrag wird dies kritisch hinterfragt.
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