Das gegenständliche (rechtskräftige) Urteil des OLG Wien ist insofern in der schon recht ansehnlichen Schar der mietrechtlichen Klauselentscheidungen (FN ) ein Rekordhalter, als noch nie so viele Klauseln "angefochten" und letztendlich auch allesamt ohne Ausnahme seitens des Kl gewonnen wurden. In diesem Schwerpunktheft können selbstverständlich nicht alle Klauseln besprochen werden. Dieser einleitende Beitrag beschäftigt sich nach ein paar allgemeinen Bemerkungen zu der Entscheidung mit dem bereits im Rahmen der 1. Klausel-E viel diskutierten Thema der Erhaltungsvereinbarungen im Mietvertrag.