Die aktuelle Lage führt zunehmend dazu, dass Grundeigentümer nicht gewillt sind, Grundstücke zu verkaufen. Stattdessen gewähren sie Immobilienentwicklern die Nutzung ihrer Grundstücke über Superädifikate. Diese Nutzung fremden Grunds erfolgt vielfach im Rahmen von Bestandverträgen. Solche Bestandverträge können unter gewissen Umständen der Grunderwerbsteuer unterliegen. Es kommt in der Praxis auf die Formulierung an.