Kommt ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft mit der Erstkäuferin unstrittig durch ein verdienstliches Tätigwerden der Maklerin zustande und löst dieser Kaufvertrag das Vorkaufsrecht aus, ist offensichtlich, dass die Vorkaufsberechtigte ohne diese "Leistung" die Liegenschaft nicht erhalten hätte.
5 Ob 49/22z