Bei einem nur geringfügigen Eingriff in fremdes Grundeigentum durch eine Bauführung kann die Klage des beeinträchtigten Grundeigentümers dagegen eine unzulässige schikanöse Rechtsausübung sein. Dabei ist aber auch von Bedeutung, ob der Bauführer bewusst rechtswidrig gehandelt hat.
1 Ob 76/22s