Aus der Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers können die über die Dusch-/Brausetasse hinausgehenden Bauteile einer Dusche, wie insb Duschtrennwände, Verfugungen, Verfliesungen und Fugen, gemeinsam mit der Dusch-/Brausetasse nicht als Behältnis, das mit dem Rohrsystem verbunden ist und damit nicht als eine angeschlossene Einrichtung iSd Art 1.1 AWB angesehen werden.
7 Ob 135/22m