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Zum Umfang der Leitungswasserschadensversicherung

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2022/175immolex 2022, 390 - 393 Heft 11 v. 8.11.2022

Aus der Sicht eines verständigen Versicherungsnehmers können die über die Dusch-/Brausetasse hinausgehenden Bauteile einer Dusche, wie insb Duschtrennwände, Verfugungen, Verfliesungen und Fugen, gemeinsam mit der Dusch-/Brausetasse nicht als Behältnis, das mit dem Rohrsystem verbunden ist und damit nicht als eine angeschlossene Einrichtung iSd Art 1.1 AWB angesehen werden.

7 Ob 135/22m

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