Mit der COVID-19-Pandemie findet der Begriff des sog "Restnutzens" in Konkurrenz zur Mietzinsminderung gem § 1096 ABGB im Fall einer Gebrauchsbeeinträchtigung eines Mietgegenstands Eingang in die bestandrechtliche Terminologie. (FN ) Da nun einige höchstrichterliche Entscheidungen zur Frage des "Restnutzens" vorliegen, dient der gegenständliche Beitrag zur Standortorientierung für den bestandrechtlichen Praktiker im Prozess.
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