Die schlüssige Annahme eines Angebots zur einvernehmlichen Vertragsauflösung setzt voraus, dass der Vermieter ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das bei Berücksichtigung aller Umstände keinen Grund, daran zu zweifeln, übriglässt. Solche Gründe könnten etwa die Neuvermietung, die Annahme der Schlüssel zum Mietobjekt oder ähnliche unzweifelhafte Verhaltensweisen sein.
6 Ob 12/21i