Auch auf einen genossenschaftlichen Nutzungsvertrag sind insb die Kündigungsbeschränkungen des § 30 MRG und die Vorschrift des § 14 MRG über das Mietrecht im Todesfall anzuwenden.
Auch auf einen genossenschaftlichen Nutzungsvertrag sind insb die Kündigungsbeschränkungen des § 30 MRG und die Vorschrift des § 14 MRG über das Mietrecht im Todesfall anzuwenden.