Ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietvertrags liegt nur vor, wenn der Mieter die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen wird.
6 Ob 45/21t
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Ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietvertrags liegt nur vor, wenn der Mieter die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen wird.
6 Ob 45/21t
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