Die in § 12a Abs 1 MRG verwendete Formulierung "von ihm im Mietgegenstand betrieben" kann nur bedeuten, dass der verfügende Mieter der Träger des Unternehmens gewesen sein muss. Es kommt nicht darauf an, ob der Hauptmieter der Geschäftsräumlichkeit dort das Unternehmen zwischen mehreren Verpachtungsvorgängen selbst geführt hat.
6 Ob 19/21v