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Rechtsakt der Widmung ist formfrei

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2021/196immolex 2021, 413 - 414 Heft 12 v. 7.12.2021

Für den Rechtsakt der Widmung selbst bestehen - im Gegensatz zum WE-Vertrag - keine Formvorschriften. Er kann im Stadium der Vorbereitung einer WE-Begründung auch vom WE-Organisator gesetzt werden, was bei der Errichtung einer größeren Anlage, wenn Objekte sukzessive abverkauft werden sollen, sogar dem Regelfall entspricht.

5 Ob 54/21h

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