Bereits rund um die Kleinunternehmerbefreiung wurde heiß die Frage diskutiert, ob die Vermietung einer Immobilie durch einen ausländischen Unternehmer in Österreich eine umsatzsteuerliche Niederlassung begründen kann. Dies hat mitunter weitreichende Folgen - siehe dazu unten im Detail - und ist zumindest für die Kleinunternehmerbefreiung - leider negativ - beantwortet. Nun hatte der EuGH (EuGH 3. 6. 2021, C-931/19 , ) aufgrund der Vorlage durch das BFG diese Frage für einen ausländischen Investor einer gewerblichen Immobilie zu prüfen.