Im Zuge von Mietzins-Räumungsverfahren kommt es häufig vor, dass Mieter dem Mietzinsrückstand die "Aufrechnung" mit vermeintlich bestehenden Geldforderungen entgegenhalten. Dabei sind jedoch nachstehende Grundsätze zu beachten.
Schlagwörter:
Aufrechnungsverbote; außergerichtliche Aufrechnung; prozessuale Aufrechnung.