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Vor 1870 errichtete Gebäude haben keinen Einfluss auf die Beurteilung der Lage der zu beurteilenden Liegenschaft

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/56immolex 2019, 208 - 211 Heft 6 v. 6.6.2019

Die Ausdehnung der Beschränkung des § 2 Abs 3 RichtWG hinsichtlich des Lagezuschlags von einem überwiegenden Gebäudebestand, der in der Zeit von 1870 bis 1917 errichtet wurde, auf einen überwiegenden Gebäudebestand, der in der Zeit vor 1917 errichtet wurde, verstößt gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes.

5 Ob 198/18f

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