Eingaben mittels Telefax sind zulässig und wahren die Frist. Allerdings ist eine Verbesserung erforderlich, weil eine fernkopierte Unterschrift den Anforderungen des § 75 ZPO nicht entspricht.
5 Ob 252/18x
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Eingaben mittels Telefax sind zulässig und wahren die Frist. Allerdings ist eine Verbesserung erforderlich, weil eine fernkopierte Unterschrift den Anforderungen des § 75 ZPO nicht entspricht.
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